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   VG Aachen, 26.10.2010 - 6 L 374/10   

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VG Aachen, 26.10.2010 - 6 L 374/10 (https://dejure.org/2010,20626)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.10.2010 - 6 L 374/10 (https://dejure.org/2010,20626)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 6 L 374/10 (https://dejure.org/2010,20626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf aufschiebende Wirkung gegen eine Wiederherstellung einer Ordnungsverfügung bzw. hinsichtlich einer Anordnung einer Zwangsmittelandrohung nach Fristablauf; Halten eines gefährlichen Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2010 - 6 L 374/10
    Ausweislich der im Verwaltungsvorgang befindlichen Zustellungsurkunde ist dem Antragsteller die mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehene Ordnungsverfügung, vgl. dazu, dass die Rechtsbehelfsbelehrung eines durch Postzustellungsurkunde zugestellten Bescheides, die für den Fristbeginn auf die "Bekanntgabe" verweist, nicht unrichtig ist: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 -, NJW 1991, 508, sowie Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65.05 -, NVwZ 2006, 943, am 14. August 2010 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW -) i.V.m. § 180 der Zivilprozessordnung (ZPO) förmlich zugestellt worden.
  • BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05

    Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis;

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2010 - 6 L 374/10
    Ausweislich der im Verwaltungsvorgang befindlichen Zustellungsurkunde ist dem Antragsteller die mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehene Ordnungsverfügung, vgl. dazu, dass die Rechtsbehelfsbelehrung eines durch Postzustellungsurkunde zugestellten Bescheides, die für den Fristbeginn auf die "Bekanntgabe" verweist, nicht unrichtig ist: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 -, NJW 1991, 508, sowie Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65.05 -, NVwZ 2006, 943, am 14. August 2010 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW -) i.V.m. § 180 der Zivilprozessordnung (ZPO) förmlich zugestellt worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2003 - 5 B 417/03

    Bei schwerwiegendem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann das Halten

    Auszug aus VG Aachen, 26.10.2010 - 6 L 374/10
    Unzuverlässigkeit setzt daher auch weder ein Verschulden noch einen Charaktermangel des Hundehalters voraus, vgl. statt Vieler: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 2. Juli 2003 - 5 B 417/03 -, Städte- und Gemeinderat 10/2003, 34.
  • VG Aachen, 12.07.2011 - 6 L 198/11

    Untersagung der Haltung eines ca. 65 kg schweren Hundes der Rasse "Kangal" und

    Unzuverlässigkeit setzt daher auch weder ein Verschulden noch einen Charaktermangel des Hundehalters voraus, vgl. OVG NRW, u.a. Beschluss vom 2. Juli 2003 - 5 B 417/03 - VG Aachen, u.a. Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 6 L 374/10 -, und vom 5. November 2008 - 6 L 425/08 -, alle .
  • VG Aachen, 02.11.2011 - 6 L 285/11

    Untersagung des Haltens eines großen Hundes aufgrund des mehrfachen Verstoßes

    Unzuverlässigkeit setzt daher auch weder ein Verschulden noch einen Charaktermangel des Hundehalters voraus, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 2. Juli 2003 - 5 B 417/03 - VG Aachen, Beschlüsse vom 12. Juli 2011 - 6 L 198/11 -, vom 26. Oktober 2010 - 6 L 374/10 - und vom 5. November 2008 - 6 L 425/08 -, alle in juris.
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